Sowohl die Istanbul-Konvention als auch die EU-Richtlinie „Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt“ sind für die Bundesrepublik Deutschland bindend und bilden die Basis für das künftige Gewalthilfegesetz.
Das Bundesforum Männer – Interessenverband für Jungen, Männer und Väter, der SKM Bundesverband – Caritas-Fachverband für Jungen-, Väter- und Männerarbeit und die Bundesfach- und Koordinierungsstelle Männergewaltschutz appellieren deshalb in einem offenen Brief an Bundesministerin Lisa Paus (Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend), Bundesministerin Nancy Faeser (Bundesministerium des Innern und für Heimat) und Bundesminister Marco Buschmann (Bundesministerium der Justiz), den lange angekündigten Referent:innen-Entwurf des Gewalthilfegesetzes jetzt zu veröffentlichen und das Gewalthilfegesetz noch in dieser Legislatur zu verabschieden.
Der Opferschutz für Frauen muss gestärkt werden. Dazu gehört die Absicherung vorhandener Beratungseinrichtungen und Frauenhäuser. Daneben braucht es, wie im Koalitionsvertrag vorgesehen, auch „bedarfsgerechte Unterstützung und Zufluchtsräume für männliche Opfer von Partnerschaftsgewalt“.
Da Gewaltschutz in Deutschland in der Verantwortung der Bundesländer liegt, sollten in allen Ländern zügig entsprechende landesrechtliche Regelungen inkl. der Anpassung der Gewaltschutz-Förderrichtlinien durchgesetzt werden. Wir begrüßen ausdrücklich, dass der Bund Bereitschaft signalisiert, sich finanziell an der Umsetzung zu beteiligen.
Die gemeinsamen Bemühungen für eine verbesserte Datenbasis für Beratungs- und Hilfeeinrichtungen werden den Ausbau bedarfsgerechter Angebote für gewaltbetroffene Männer verbessern. Als Minimum sind 3 bis 5 Männerschutzwohnungen pro Bundesland zu gewährleisten.
Gewaltschutz und Präventionsmaßnahmen, die jetzt dringend gebraucht werden:
- Flächendeckende geschlechterreflektierte Jungen- und Männerarbeit zur Förderung der primären Gewaltprävention
- Ausbau flächendeckender Krisen- und Gewaltberatung für Männer, sowie der Täter:innenarbeit zur Förderung der sekundären und tertiären Gewaltprävention
- Ausweitung von niedrigschwelligen und multilingualen Hilfs- und Beratungsangeboten für von häuslicher Gewalt betroffener Männer
- Ausbau des „Hilfetelefons Gewalt an Männern“ zu einem bundesweiten Hilfetelefon mit 24/7 Erreichbarkeit
- Absicherung der vorhandenen Gewaltschutzwohnungen für Männer und Schaffung von mindestens drei bis fünf Schutzwohnungen pro Bundesland
- Integration der Perspektive gewaltbetroffener Jungen und Männer in die bundes-, landes- und kommunalweiten Gewaltschutzrichtlinien und Fördermaßnahmen